Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelte ein globales Modell, das auf einem einheitlichen Standard, dem gemeinsamen Meldestandard (Common Reporting Standard; CRS) beruht und die
Möglichkeit zum steuerlichen Informationsaustausch bietet. Auf Basis dieser Rechtsgrundlage verpflichten sich die (derzeit etwa 100) teilnehmenden Staaten, die Vorgaben mit dem Ziel zu verfolgen, Steuerstraftaten zu verhindern.
Nach Eingliederung in das Rechtssystem der Europäischen Union wurde der CRS in Österreich im Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG) umgesetzt.
Österreichische Finanzinstitute überprüfen ihre Finanzkonten, identifizieren meldepflichtige Konten und berichten meldepflichtige Daten schließlich an die zuständige Finanzbehörde.
Finanzinstitute haben daher angemessene Prozesse zu implementieren, um u.a. die Steueransässigkeit ihrer Kund:innen feststellen zu können. Ist ein:e Kund:in in einem teilnehmenden Staat steueransässig, muss das Finanzinstitut
grundsätzlich eine Meldung an die Finanzbehörde erstatten. Diese leitet die Informationen gegebenenfalls an den Ansässigkeitsstaat weiter.
Meldepflichtige Daten können sich auf natürliche Personen und Rechtsträger (sowie diese Rechtsträger beherrschende Personen) beziehen. Meldepflichtig sind u.a. folgende Informationen:
Name
Adresse
Ansässigkeitsstaat(en)
Ausländische Steueridentifikationsnummer(n)
Geburtsdatum/ -ort (bei natürlichen Personen)
Konto-/Depotnummern samt Kontosalden und –werte zum Ende des Kalenderjahres bzw. Auflösung des Kontos/Depots
Weitere zusätzliche Informationen im Falle von Verwahrkonten und Einlagekonten, etwa Kapital- und sonstige Erträge etc.
Das GMSG nimmt bestimmte Konten als auch Rechtsträger (unabhängig von deren steuerlicher Ansässigkeit) von der Meldepflicht aus (vgl. §§ 87, 89 GMSG).
Seit 01.10.2016 müssen alle Kund:innen bei der Neueröffnung eines Kontos oder Depots Auskunft über ihre steuerliche Ansässigkeit (inkl. weiterer Informationen) erteilen.
Unter gewissen Voraussetzungen gilt diese Auskunftspflicht auch für bestehende Konten (also Kund:innen, die bereits vor dem 01.10.2016 eine Geschäftsbeziehung zur DenizBank AG pflegten).
Die Auskunft ist von jedem:jeder Kund:in zu erbringen (unabhängig von der steuerlichen Ansässigkeit).
Bei allgemeinen Fragen zu Ihrem Konto oder Depot im Zusammenhang mit CRS / GMSG wenden Sie sich an eine:n Filialmitarbeiter:in der DenizBank AG.
Bei individuellen Fragen zu Ihrer steuerlichen Ansässigkeit etc. ist die Beratung durch eine:n Steuerberater:in, Rechtsanwält:in oder einer Beratungsstelle des Finanzamtes zu empfehlen.
Gemäß dem amerikanischen PATRIOT Gesetz (Gesetz über geeignete Maßnahmen zur Terrorismusverhinderung und -bekämpfung) und den rechtskräftigen, vom amerikanischen Finanzministerium herausgegebenen Regelungen, ist ein
amerikanisches Finanzinstitut (oder ein amerikanischer Broker/Wertpapierhändler), dass unter die Aufsicht der US-Bundesbehörden fällt verpflichtet, bestimmte Informationen von jeglichem „ausländischen Finanzinstitut“ einzuholen,
die bei dem jeweiligen US-Finanzinstitut ein Korrespondenzbankkonto unterhält. Wie in den rechtskräftigen Regelungen vorgesehen, hat die DenizBank AG eine globale Bescheinigung erstellt, die von jedem Finanzinstitut verwendet
werden kann, das gegebenenfalls eine Bescheinigung gemäß PATRIOT-Gesetz von der DenizBank AG benötigt. Bitte verwenden Sie diese Bescheinigung anstatt eines individuell ausgestellten Bescheinigungsformulars.
FATCA- das
Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von „Foreign Account Tax Compliance Act“, eine US-Gesetzgebung ist ab 1.
Juli 2014 in Kraft getreten.
Mit diesem Abkommen werden alle inländischen Finanzinstitute zur Meldung von bestimmten Personen-, Konto- und Depotdaten von US-Steuerpflichtigen an die US-Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) verpflichtet.
Handeln die jeweiligen Finanzinstitute nicht FATCA-konform, so droht ihnen der Ausschluss vom amerikanischen Kapitalmarkt sowie eine 30% Strafsteuer, womit in der Folge auch österreichischen Kunden der Zugang zum US- Markt
verwehrt wäre.
Von FATCA betroffen sind bei uns geführte Konten und Depots natürlicher Personen sowie juristischer Personen, an denen zumindest eine US-Person mit mindestens 25% beteiligt ist.
DenizBank AG ist als „Reporting Financial Institutions unter Modell 2 IGA“ auf der U.S. IRS Seite registriert und hat folgende GIIN Nummer:
NT6NQT.00020.ME.040
Allgemeine Informationen zum Thema FATCA sowie das Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika in Englisch und Deutsch finden Sie unter:
Informationen über jene von der DenizBank AG gesetzten Maßnahmen zur Einhaltung der Corporate Governance-Bestimmungen, der Regelungen zur Vergütung sowie bezüglich dem Geschäftsstellenverzeichnis und Kennzahlen des
Jahresabschlusses.
Auflistung gemäß Artikel 89 der EU Capital Requirements Directive IV